Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), verkürzend nach den amtierenden Bundesbeauftragten auch Gauck-, Birthler- bzw. Jahn-Behörde genannt, war eine Bundesoberbehörde mit Zentralstelle in Berlin und Außenstellen in den Neuen Ländern. Ihre Aufgabe bestand darin, die Akten und Dokumente des Ministeriums für Staatssicherheit (kurz MfS oder „Stasi“) der DDR zu verwalten und zu erforschen. Die Errichtung der Behörde wurde von Mitgliedern der Bürgerkomitees und Freiwilligen der Bürgerrechtsbewegung im Zuge der friedlichen Revolution von 1989 erwirkt. Die Amtszeit des Bundesbeauftragten betrug fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl war gemäß § 35 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) möglich. Das 1991 in Kraft getretene StUG bildete die Rechtsgrundlage der Behörde. Die Behörde war Mitglied der Platform of European Memory and Conscience und gehörte dem Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an. Mit Wirkung zum 17. Juni 2021 wurde die Behörde aufgelöst und in die Zuständigkeit des Bundesarchivs überführt.
Der Bundesbeauftragte | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde | Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien |
Gründung | 3. Oktober 1990 |
Auflösung | 16. Juni 2021 |
Hauptsitz | Berlin, Karl-Liebknecht-Str. 31/33 |
Behördenleitung | zuletzt Roland Jahn |
Bedienstete | 1319 (1. Juni 2019) |
Haushaltsvolumen | 105,84 Mio. (2021) |
Netzauftritt | www.stasi-unterlagen-archiv.de |