Stellvertretendes Generalkommando

Das Stellvertretende Generalkommando war eine Organisationseinheit des deutschen Heeres und später des Heeres der Wehrmacht. Solange ein Generalkommando mobilisiert war, übernahm das Stellvertretende Generalkommando dessen sämtliche Funktionen als ortsfeste (immobile) Kommando- und Verwaltungsbehörde eines Armeekorpsbereichs und der dort stationierten Truppen. Befehlshaber des Stellvertretenden Generalkommandos war der Stellvertretende Kommandierende General. Die Bayerische, Preußische, Sächsische und Württembergische Armee vor und während des Ersten Weltkrieges sowie das Heer der Wehrmacht zur Zeit des Nationalsozialismus kannten Stellvertretende Generalkommandos.

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