Strafverfolgungsbehörde (Deutschland)
Eine Strafverfolgungsbehörde oder Ermittlungsbehörde, ist eine Behörde, deren Aufgabe und Verpflichtung es ist, Straftaten zu verfolgen. Zu den Strafverfolgungsbehörden gehören vor allem die Staatsanwaltschaften und die Polizeien (in Deutschland die Landespolizeien, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt), aber auch die Zollverwaltung sowie im Bereich des Abgabenrechts die Finanzverwaltung mit ihren Steuerfahndungsdienststellen.
Die Strafverfolgungsbehörden wenden das Strafprozessrecht, also in erster Linie die Strafprozessordnung, an. Sie sind gemäß § 152 Abs. 2 StPO an das Legalitätsprinzip gebunden, das besagt, dass grundsätzlich jedem Verdacht einer Straftat von Amts wegen nachgegangen werden muss, ohne dass insoweit ein Ermessen der Behörde besteht.