Elektrizitätswirtschaft

Als Elektrizitätswirtschaft, auch Elektrizitäts(versorgungs)- oder Strom(versorgungs)wirtschaft, -branche oder -sektor, wird der Wirtschaftszweig bezeichnet, der die Elektrizitätsversorgung (NACE-Sektor 351), also die Versorgung von Verbrauchern mit elektrischer Energie (umgangssprachlich „Elektrizität“ oder „Strom“) zum Inhalt hat.

Der Sektor beinhaltet alle Stufen der Elektrizitätsversorgung von der Erzeugung und Einspeisung über den Handel, Transport und Verteilung bis zum Endverbraucher. Grenzbereiche zu benachbarten Sektoren sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung und die Herstellung von Maschinen, Geräten und Anlagen, die der Elektrizitätsversorgung dienen.

Zur Branche gehören insbesondere die Betreiber von Kraftwerken aller Art, Stromhandelsunternehmen, Übertragungs- und Verteilungsnetzbetreiber, sowie als zahlenmäßig größte Gruppe die lokalen, regionalen und überregional integrierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Da die Elektrizitätsversorgung als Teil der Grundversorgung in vielen Staaten der öffentlichen Kontrolle und besonderen Auflagen unterliegt, wird zumindest die Verteilung an den Endverbraucher vielfach von Unternehmen übernommen, die sich ganz oder teilweise in öffentlichem Besitz befinden (Stadtwerke o. ä.). Der Endverbraucher darf frei den Stromanbieter wechseln.

Die Elektrizitätswirtschaft, die dem Sekundärsektor (Industrie) zugerechnet wird, ist horizontal eng verzahnt mit den anderen Teilsektoren der Ver- und Entsorgungswirtschaft, insbesondere der ebenfalls netzgebundenen Versorgung mit Ferngas, Fernwärme und Wasser. Auf der anderen Seite besteht vertikal häufig eine Verflechtung mit dem Bergbau, der für die Gewinnung von Energierohstoffen (fossile Brennstoffe, Uran) zuständig ist.

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