Subsidiär Schutzberechtigter
Subsidiär Schutzberechtigte sind nach der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) Personen, bei denen zwar keine Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (Konventionsflüchtling) festgestellt werden konnte, denen jedoch im Falle der Rückkehr in den Herkunftsstaat ein ernsthafter Schaden drohen würde.
Als ernsthafter Schaden im Sinne von Artikel 15 der Qualifikationsrichtlinie gilt:
- die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe
- Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung
- eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.