Taschenwagen

Taschenwagen sind Eisenbahn-Güterwagen, konzipiert für den Transport von LKW-Sattelanhängern, Containern und Wechselbehältern. Taschenwagen bilden neben Containertragwagen und Niederflurwagen der Rollenden Landstraße (RoLa) den Wagenpark des Kombinierten Verkehrs (KV).

Die Bezeichnung des Güterwagens leitet sich von der mittig zwischen den Außenlangträgern abgesenkten Ladetasche ab. Sie bietet Platz für die Räder und das Fahrgestell eines Sattelanhängers. Die heute übliche Konstruktionsweise der Ladetasche auf einer Höhe von lediglich 270 mm über der Schienenoberkante gewährleistet, dass Sattelanhänger innerhalb des Lichtraumprofils auf Güterwagen befördert werden können.

Die Entwicklung von Taschenwagen, welche 1973 mit der Markteinführung des europäischen Einheitstaschenwagens T1 einen ersten Meilenstein erreichte, zielte von Beginn an auf eine polyvalente Wagenkonstruktion ab. Taschenwagen sind daher universell für den Transport von Sattelanhängern, Containern und Wechselbehältern geeignet. Die Fixierung von Containern und Wechselbehältern erfolgt über Klappriegel und ISO-Aufsetzzapfen, jene von Sattelanhängern mittels Stützbock.

Kennzeichnend für sämtliche Taschenwagen ist eine Zugehörigkeit zu der Güterwagengattung Flachwagen mit Drehgestellen in Sonderbauart, abgekürzt mit dem UIC-Gattungsbuchstabe „S“. Zudem werden für Taschenwagen die internationalen Kennbuchstaben „d“ (für den Transport für Straßenfahrzeugen geeignet), „g“ bzw. „gg“ (für den Transport von Containern ≤ 60′ bzw. > 60′) sowie „s“ bzw. „ss“ (für Züge bis 100 km/h bzw. bis 120 km/h) verwendet. Die Eignung für den Transport von Sattelanhängern und Containern wird zudem durch zwei gelbe Dreiecke gekennzeichnet, die ein schwarzes „P“ (für Sattelanhänger) bzw. „C“ (für Container) enthalten.

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