Titan(IV)-oxid
Titan(IV)-oxid (Titandioxid) ist das IV-wertige Oxid des Titans. Neben diesem polymorphen Oxid gibt es eine Reihe an nichtstöchiometrischen Suboxiden des Titans, sogenannte Magneli-Phasen sowie das Titan(III)-oxid und Titan(II)-oxid.
Kristallstruktur | ||||||||||||||||||||||
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Titan(IV)-oxid in der Modifikation Rutil _ Ti4+ _ O2− | ||||||||||||||||||||||
Allgemeines | ||||||||||||||||||||||
Name | Titan(IV)-oxid | |||||||||||||||||||||
Andere Namen | ||||||||||||||||||||||
Verhältnisformel | TiO2 | |||||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weißes, kristallines Pulver | |||||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||||||||||||||
Molare Masse | 79,866 g·mol−1 | |||||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||||||||
Dichte |
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Schmelzpunkt |
1855 °C | |||||||||||||||||||||
Siedepunkt |
2900 °C | |||||||||||||||||||||
Löslichkeit |
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Brechungsindex |
optisch anisotrop, doppelbrechend oder zweiachsig | |||||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||
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MAK |
Schweiz: 3 mg·m−3 (gemessen als alveolengängiger Staub) | |||||||||||||||||||||
Toxikologische Daten |
>5,5 mg·l−1 (LC50, Krustentiere, 48 h) | |||||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C |
Titandioxid hat als Weißpigment ein weites Einsatzgebiet, daher werden weltweit pro Jahr vier bis fünf Millionen Tonnen produziert. Die Haupteinsatzgebiete liegen im Bereich der Beschichtungen wie Lacke und Anstriche, gefolgt von Kunststoffeinfärbungen und Laminatpapieren. Farbige Produkte enthalten in der Regel auch Weißpigmente, um ein hohes Deckvermögen zu erreichen.
Die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff ist umstritten, da Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Mit Wirkung zum 7. August 2022 ist die Anwendung von Titandioxid in Lebensmitteln im EWR nicht mehr zulässig. Die Schweiz wird dies ähnlich regulieren und hat ein Verbot per 15. März 2022 beschlossen, jedoch mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten. Öko-Test berichtete 2023 von Titandioxid in Kinderzahnpasta.