Universitätsrat (Österreich)
Der Universitätsrat ist ein Organ der universitären Selbstverwaltung an österreichischen Hochschulen. Er ist neben dem Rektorat, dem Rektor und dem Senat eines der obersten Organe jeder Universität. Seine Funktion entspricht in etwa dem eines Aufsichtsrats in einer Kapitalgesellschaft. Der Universitätsrat wurde in dieser Form durch das Universitätsgesetz 2002 eingeführt. Die Kompetenzen des zuvor bestehenden Universitätsbeirats wurden übernommen und maßgeblich erweitert.
Neben dem Kollegialorgan werden – meist umgangssprachlich – auch einzelne seiner Mitglieder Universitätsrat (oder Universitätsrätin) genannt.
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