Unterschwellenvergabeordnung

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte des § 106 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte).

Basisdaten
Titel:Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
Kurztitel: Unterschwellenvergabeordnung
Abkürzung: UVgO
Art: Verfahrensordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Vergaberecht (Deutschland)
Erlassen am: 2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B2)
Inkrafttreten am: 2. September 2017 (für den Bund)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Sie ersetzt in ihrem Anwendungsbereich die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) und orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April 2016.

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