Verwaltungsgliederung Württembergs

Eine Verwaltungsgliederung des Landes Württemberg gab es bereits seit dem späten Mittelalter. In Zeiten des Herzogtums war das Land in Ämter bzw. Oberämter eingeteilt. Beim Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das Herzogtum Württemberg erheblich vergrößert und zum Kurfürstentum erhoben. Weitere Gebiete kamen 1806 hinzu, als das Kurfürstentum zum Königreich erhoben wurde. Daher wurde eine neue Verwaltungsgliederung erforderlich. Diese Einteilung wurde 1810 und 1818 verändert, blieb dann aber im Wesentlichen bis 1938 erhalten.

Dieser Artikel stellt die Veränderungen auf Kreis- und Oberamtsebene von 1806 bis zur Auflösung des Landes Württemberg 1945 dar. Doch galt die Verwaltungsgliederung von 1938 auch über das Jahr 1945 hinaus in den neu gebildeten Ländern Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern weiter. Die Schreibweise der Orte entspricht im Wesentlichen dem heutigen Stand, wenngleich viele Orte zu Anfang des 19. Jahrhunderts noch völlig anders geschrieben wurden, etwa Bahlingen, Rotweil, Cantstadt etc.

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