Dienstgrade der österreichischen Sicherheitsexekutive

Die österreichische Sicherheitsexekutive besteht aus den Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei und den zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Verwaltungsbediensteten des höheren Dienstes (insbesondere des rechtskundigen Dienstes) bei den Sicherheitsbehörden. Die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei tragen den Amtstitel Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich tragen sie noch einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung, der in einer Dienstgradverordnung festgesetzt ist. Die Angehörigen des amtsärztlichen Dienstes haben zwar keine Polizeibefugnisse im herkömmlichen Sinn, jedoch können sie Verfügungen auf polizeilichem Gebiet treffen (z. B. Einweisung von Psychotikern) und gehören ebenfalls den Sicherheitsbehörden an. Polizeiseelsorger und Gastmusiker in der Polizeimusik gehören weder der Bundespolizei, noch den Sicherheitsbehörden an. Da sie aber auch zum Tragen einer Uniform berechtigt sind, gibt es auch für sie Unterscheidungszeichen.

Der Rang kann bei uniformierten Beamten anhand der Unterscheidungszeichen (auch Distinktionen genannt) erkannt werden. Sie sind hier in aufsteigender Reihenfolge dargestellt.

Die gegenwärtig verwendeten Unterscheidungszeichen wurden im September 2015 eingeführt.

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