Vollzugskraft

Vollzugskräfte oder Vollzugsbedienstete sind Angehörige des öffentlichen Dienstes, die hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben einschließlich der Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs (§ 1 UZwG).

Nach dem grundgesetzlichen Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) sind dies in der Regel Beamte (Vollzugsbeamte, Vollstreckungsbeamte). Es können aber auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sein, etwa in der kommunalen Verkehrsüberwachung oder im Strafvollzug (§ 155 Abs. 1 Satz 2 StVollzG).

In Deutschland zählen zu den aktiven Vollstreckungsbeamten Polizeibeamte, Zollbeamte, Justizwachtmeister(innen), Justizvollzugsbeamte und Bundeswehrsoldaten. Zu den passiven Vollstreckungsbeamten zählen Staatsanwälte, Haftrichter, Gerichtsvollzieher, BND- und MAD-Agenten und streng genommen auch Beamte des Ordnungs- und Finanzamts.

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