Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis bezeichnet den behördlichen Vorgang, die Fahrerlaubnis (Deutschland), Lenkberechtigung (Österreich), Fahrberechtigung (Schweiz), die zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum berechtigt, zu entziehen und später neu zu erteilen. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Neuerteilung muss beantragt werden. Die zuständige Behörde prüft dann, ob die Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind.

Während die Entziehung der Fahrerlaubnis ein behördliches Verfahren ist, erfolgt eine Führerscheinabnahme aufgrund sofortiger Maßnahmen bei schweren Vergehen oder fehlender Fahrtauglichkeit. Der Führerschein kann im zweiten Falle dann wieder abgeholt werden und ist bis zum Erhalt des Entziehungsbescheids gültig.

In Deutschland ist – neben dem befristeten Fahrverbot – die Entziehung der Fahrberechtigung endgültig und unterliegt sowohl dem Straf- als auch dem Verwaltungsrecht. In Österreich erfolgt eine Entziehung der Fahrerlaubnis auch aufgrund der Regeln im Vormerksystem („Punkteführerschein“).

Im Unterschied zum Fahren ohne Führerschein ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Verkehrsstraftat. Voraussetzung für die Wiedererteilung sind diverse Formen der Nachschulung und andere Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fahreignung.

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