Beistandschaft (Schweiz)
Die Beistandschaft ist ein Schweizer Rechtsinstitut, mit dem zum 1. Januar 2013 im Erwachsenenschutzrecht die Vormundschaft ersetzt worden ist. Die Beistandschaft ermöglicht die behördlich angeordnete rechtliche Vertretung einer urteilsunfähigen und damit handlungsunfähigen volljährigen Person (Art. 16, 17 ZGB).
Im Kindesschutzrecht ist die Vormundschaft über Minderjährige seit dem 1. Januar 2013 in den Art. 327a-c ZGB geregelt. Die Bestimmungen des Erwachsenenschutzes, namentlich über die Ernennung des Beistands, die Führung der Beistandschaft und die Mitwirkung der Erwachsenenschutzbehörde, sind dabei sinngemäß anwendbar (Art. 327c Abs. 2 ZGB).
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