Vorstrafe
Eine Person gilt in Deutschland als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt, diese Maßnahme rechtskräftig und nicht getilgt worden ist. Auch eine Verurteilung mit Strafaussetzung zur Bewährung gilt als Vorstrafe.
Ordnungswidrigkeiten, das Einstellen eines Strafverfahrens gegen eine Auflage sowie Verurteilungen zur Zahlung einer Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen.
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