Waffenbesitzkarte (Österreich)

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist in Österreich ein waffenrechtliches Dokument, welches von einer Behörde ausgestellt wird und unter anderem zum legalen Erwerb, Besitz und Einfuhr von genehmigungspflichtigen Waffen sowie den Besitz und Erwerb bestimmter Munitionstypen berechtigt. Sie ermöglicht auch den Kauf von meldepflichtigen Waffen der Kategorie C bei einem Gewerbetreibenden ohne einer Wartefrist von 3 Werktagen.

In einer Waffenbesitzkarte wird die maximale Anzahl der genehmigungspflichtigen Schusswaffen, die der Besitzer haben darf, festgehalten. Die Eintragung der jeweiligen Schusswaffe erfolgt elektronisch bei der Behörde und nicht direkt im Dokument.

Inhaber einer WBK sind typischerweise Sportschützen, Jäger oder (Schusswaffen-)Sammler. Aber auch jeder andere unbescholtene EWR-Bürger, der nicht zu den vorgenannten Gruppen gehört, kann unter gewissen Voraussetzungen eine WBK für zwei genehmigungspflichtige (Schuss-)Waffen (bei Erstantrag) beantragen. Die zuständigen Genehmigungsbehörden sind die Bezirkshauptmannschaften oder Landespolizeidirektionen.

Die Waffenbesitzkarte darf nicht mit dem Waffenpass verwechselt werden, der im Gegensatz zur WBK den Besitzer auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von (Schuss-)Waffen in der Öffentlichkeit berechtigt.

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