Working-Holiday-Visum

Bei Working-Holiday-Programmen (seltener auch Work-&-Travel-Programm genannt) handelt es sich um bilaterale Abkommen über Ferienarbeitsaufenthalte für junge Leute. Je zwei Staaten schließen einen derartigen Vertrag, um jeweils den Angehörigen des anderen Staates einen längerfristigen Aufenthalt (meist ein Jahr) zu ermöglichen, bei dem es möglich ist, diesen mittels Work & Travel über zusätzliche Jobs zu finanzieren.

Deutschland hat, so das Auswärtige Amt, derartige Abkommen mit Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, der Republik Korea (Südkorea), Neuseeland, Taiwan und Uruguay (Stand 2021). Des Weiteren existiert ein Youth-Moblity-Programm mit Kanada. Daneben besteht ein eingeschränktes Programm auch in Singapur, das jedoch nicht auf Gegenseitigkeit beruht.

Das zu diesem Zweck ausgestellte WH-Visum erlaubt in der Regel eine zeitlich befristete Arbeit, wobei zur Ausstellung ebenso weitere besondere Bedingungen zu beachten sind. In der Regel werden WH-Visa nur einmal im Leben und lediglich bis zu einem Höchstalter des Antragstellers von 30 Jahren (bzw. 35 Jahren in Kanada) bewilligt. Sie können in der Regel nur vorab von der Botschaft oder vom Konsulat des zu besuchenden Landes in dem Land, dessen Nationalität der Antragsteller innehat, ausgestellt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Deutscher, der einen Working-Holiday-Aufenthalt in Japan plant, sich vor seiner Hinreise rechtzeitig bei der Japanischen Botschaft in Deutschland bzw. beim zuständigen Konsulat um ein Visum bemühen muss. Äquivalent dazu konnte bislang ein japanischer Staatsangehöriger sein WH-Visum für Deutschland ebenso nur vorab in Japan von der deutschen Auslandsvertretung bekommen, dies ist nun in Deutschland auch nach Einreise bei jeder Ausländerbehörde möglich. Diese Möglichkeit wird bislang nur den Staatsangehörigen von Australien, Neuseeland und Japan ermöglicht. Dabei fallen jedoch bei Beantragung nach Einreise in jedem Fall Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels an.

In einigen Fällen, wie z. B. Japan, bietet das WH-Visum einen Ersatz für nicht bestehende Au-Pair-Programme der betroffenen Länder. Die Suche nach einer möglichen Arbeitsstelle obliegt jedem einzelnen Visumsnehmer.

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