Österreich-Ungarn

Die Österreichisch-Ungarische Monarchie, ungarisch Osztrák–Magyar Monarchia, kurz Österreich-Ungarn, informell auch k. u. k.-Monarchie genannt, war eine Realunion in der letzten Phase der Habsburgermonarchie zwischen 1867 und 1918. Sie bestand nach dem Umbau des Kaisertums Österreich zu einem Staatenverband auf der Grundlage des österreichisch-ungarischen Ausgleiches vom 8. Juni 1867 (in Österreich am 21. Dezember 1867 verfassungsmäßig implementiert) bis zum 31. Oktober 1918 (Austritt Ungarns aus der Realunion).

Österreichisch-Ungarische Monarchie
Osztrák–Magyar Monarchia
1867–1918
Wappen (1915–1918)
(Siehe Flaggen und Wappen der Königreiche und Länder Österreich-Ungarns)
Bestandteile:
Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Cisleithanien) / A birodalmi tanácsban képviselt királyságok és országok
und die Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone (Transleithanien) / és a magyar Szent Korona országai
und Bosnien-Herzegowina / és Bosznia-Hercegovina (seit 1878 verwaltet, 1908 annektiert)
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Kaisertum Österreich



 
Republik Deutschösterreich

(Volks-)Republik Ungarn
Tschechoslowakische Republik
Staat der Slowenen, Kroaten und Serben

Verfassung Pragmatische Sanktion
Delegationsgesetz
(keine gemeinsame Verfassung)
Amtssprache Deutsch und Ungarisch sowie in Österreich „landesübliche“ Sprachen: Polnisch, Böhmisch, Serbokroatisch, Slowenisch, Rumänisch, Ruthenisch, Italienisch
Hauptstädte Wien und Budapest
Regierungsform Zwei konstitutionelle Monarchien in Realunion
Staatsoberhaupt Kaiser von Österreich und
Apostolischer König von Ungarn
Regierungschef keiner; administrativer Koordinator: Vorsitzender des Gemeinsamen Ministerrates
Fläche675.964,89 km² (1914)
Einwohnerzahl51.356.465 (1910)
Bevölkerungsdichte76 Ew. pro km²
Auflösung31. Oktober 1918 (Ende der Realunion)
Hymnesiehe Österreichische Kaiserhymnen
Währung1 Thaler (Vereinstaler) = 1½ Gulden = 150 Neukreuzer;
ab 1892/1900: 1 Krone = 100 Heller
Karte

Die Österreichisch-Ungarische Monarchie setzte sich aus zwei Staaten zusammen: aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern, inoffiziell Cisleithanien (erst ab 1915 amtlich Österreich genannt), und den Ländern der Heiligen Ungarischen Krone, inoffiziell Transleithanien (vulgo Ungarn). Hinzu kam das seit 1878 von Österreich besetzte Gebiet Bosnien und Herzegowina, das 1908 als Kondominium nach langen Verhandlungen der Monarchie einverleibt wurde. Die verfassungsrechtlichen Ausgleichsvereinbarungen sicherten im Sinne einer Realunion die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Gemeinsames Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen. Von 1867 bis 1916 herrschte Franz Joseph I., danach bis 1918 sein Großneffe Karl I./IV.

Mit rund 676.000 km² war Österreich-Ungarn nach der Annektierung Bosniens und der Herzegowina 1908 flächenmäßig das zweitgrößte (nach dem Russischen Reich) und mit 52,8 Millionen Menschen (1914) das bevölkerungsmäßig drittgrößte Land Europas (nach dem Russischen und dem Deutschen Reich). Sein Gebiet umfasste zuletzt die Territorien der heutigen Staaten Österreich, Ungarn, Tschechien (mit Ausnahme des Hultschiner Ländchens), Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro (Gemeinden an der Küste), Polens (Westgalizien) sowie Teile des heutigen Rumäniens (Siebenbürgen, Banat, später Kreischgebiet, östlicher Teil von Sathmar, Südmarmarosch, Südbukowina), der Ukraine (Ostgalizien, Karpatenukraine und Nordbukowina), Italiens (Trentino-Südtirol und Teile von Friaul-Julisch Venetien) und Serbien (Vojvodina).

Der Erste Weltkrieg, der Zerfall Altösterreichs Ende Oktober 1918 durch die Gründung der Tschechoslowakei, des SHS-Staates und des Staates Deutschösterreich und den Abfall Galiziens, der Austritt Ungarns aus der Realunion per 31. Oktober 1918 sowie 1919 der Vertrag von Saint-Germain und 1920 der Vertrag von Trianon führten zum bzw. besiegelten das Ende von Österreich-Ungarn.

Die in Deutschösterreich nachfolgende Republik („Restösterreich“) bewahrte den österreichischen Namen, schaffte (wie die Tschechoslowakei) den Adelsstand ab und verwies den Monarchen sowie andere Habsburger, die sich nicht als Bürger der Republik verstehen wollten, des Landes. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen der nachfolgenden Jahrzehnte gibt es im heutigen Österreich wie auch einigen anderen Nachfolgestaaten eine größtenteils positive Erinnerungskultur zur Habsburgermonarchie bzw. zu Österreich-Ungarn.

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