Zersetzung (Ministerium für Staatssicherheit)

Die Zersetzung war eine vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR eingesetzte geheimpolizeiliche Methode. Sie diente zur Bekämpfung vermeintlicher und tatsächlicher politischer Gegner. Die in der ab Januar 1976 in Kraft getretenen Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) definierten Zersetzungsmaßnahmen wurden vom MfS vornehmlich in den 1970er und 1980er Jahren in Operativen Vorgängen gegen oppositionelle Gruppen und Einzelpersonen eingesetzt. Fast durchgehend konspirativ angewandt, ersetzten sie den offenen Terror der Ära Ulbricht.

Als repressive Verfolgungspraxis bestanden die Zersetzungsmethoden aus umfangreichen, heimlichen Steuerungs- und Manipulationsfunktionen und subtilen Formen ausgeklügelten Psychoterrors bis in die persönlichsten Beziehungen der Opfer hinein. Das MfS griff dabei auf das Netz an „Inoffiziellen Mitarbeitern“ (IM), staatliche Einflussmöglichkeiten auf alle Arten von Institutionen sowie die „Operative Psychologie“ zurück. Durch gezielte psychische Beeinträchtigung oder Schädigung versuchte das MfS auf diese Weise, den als Gegner bzw. Feind wahrgenommenen Dissidenten und Oppositionellen die Möglichkeiten für weitere „feindliche Handlungen“, das hieß politische Betätigung, zu nehmen.

Durch die Offenlegung zahlreicher Stasi-Unterlagen nach der politischen Wende in der DDR ist der Einsatz von Zersetzungsmaßnahmen durch das MfS öffentlich bekannt geworden. Schätzungen gehen von einer insgesamt vier- bis fünfstelligen Anzahl von Personen aus, die mit Zersetzungsmaßnahmen belegt wurden, bis zu 5000 von ihnen wurden hierdurch „nachhaltig geschädigt“. Opfer von Zersetzungsmaßnahmen durch das MfS haben bei nachweislicher systematischer, beruflicher und/oder gesundheitlicher Schädigung einen Anspruch auf Rehabilitation gemäß 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz.

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