Zigeunerlager Auschwitz
Das „Zigeunerlager Auschwitz“, auch „Zigeunerfamilienlager Auschwitz“, bezeichnete im NS-Sprachgebrauch den Abschnitt B II e des Vernichtungs- und Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau von Februar 1943 bis August 1944. Dorthin wurden nach dem Auschwitz-Erlass des Reichsführers SS Heinrich Himmler vom 16. Dezember 1942 und den Ausführungsbestimmungen Arthur Nebes vom 29. Januar 1943 Familien und Einzelpersonen zur Vollstreckung sogenannter Vorbeugungshaft deportiert, die im Sinne einer „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse“ als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischlinge“ kategorisiert waren, mithin Roma waren oder Roma-Vorfahren hatten.
Die Deportierten kamen überwiegend aus dem deutschen „Altreich“ und dem Gebiet Österreichs. Von den rund 22.600 Personen, die in Baracken des Pferdestalltyps untergebracht waren, starben über 19.300. Davon erlagen über 13.600 der planmäßigen Mangelernährung, Krankheiten und Seuchen, mehr als 5.600 wurden in Gaskammern ermordet. Andere wurden Opfer individueller Gewaltattacken oder von Medizinverbrechen, unter anderem durch den KZ-Arzt Josef Mengele. Ein kleiner Teil der Gefangenen wurde zur Zwangsarbeit in andere Konzentrationslager (wie KZ Buchenwald oder KZ Ravensbrück) überstellt.
Die Massenverbrechen im KZ Auschwitz-Birkenau sind Teil des von den Roma als Porajmos bezeichneten Völkermordes an ihnen.