Zollkodex der Union

Der Zollkodex der Union, kurz Unionszollkodex (UZK) ist eine Kodifikation der zentralen Aspekte des Zollrechts der Europäischen Union. Die Kodifikation erfolgt durch die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union. Als Basisrechtsakt bildet er zusammen mit den delegierten Verordnungen und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen das Zollrecht der Europäischen Union. Der Zollkodex regelt die Arbeitsweise der Zollbehörden, die zentrale Zollabwicklung, das Zollschuldrecht, besondere Zollverfahren, den elektronischen Datenaustausch und die Datenspeicherung in der Zollpraxis. Der Zollkodex der Union ist seit dem 1. Mai 2016 anwendbar und ersetzte bis 2020 schrittweise die bisherigen Verfahren.


Verordnung (EU) Nr. 952/2013

Titel: Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Zollkodex der Union
Unionszollkodex
UZK
Geltungsbereich: EU
Rechtsmaterie: Zollrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Art. 33, 114 und 207
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Anzuwenden ab: 30. Oktober 2013 (teilweise)
1. Mai 2016 (ganzer)
Fundstelle: ABl. L 269 vom 10. Oktober 2013, S. 1–101
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Der Zollkodex ist die Zusammenfassung und Harmonisierung aller Zollvorschriften und dient somit der Zollunion der Europäischen Union. Ausgehend vom Konzept des Binnenmarktes enthält der Kodex allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen, welche die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und übrigen Maßnahmen sicherstellen, die im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Union und Drittländern erlassen wurden.

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