Zonenrandgebiet

Das Zonenrandgebiet war ein etwa 40 Kilometer breiter Gebietsstreifen der Bundesrepublik entlang der Grenze zur DDR. Er ging hervor aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und setzte sich entlang der deutschen Grenzlinie zur Tschechoslowakei bis zu deren Anstoßen an die Grenze Österreichs fort. In der Anlage zum Zonenrandförderungsgesetz waren die zugehörigen Gemeinden genau verzeichnet. Die DDR nannte ihren Teil der Grenze nicht Zonenrandgebiet. Im Westen wurde die DDR lange Zeit als Ostzone, Sowjetzone oder, nach dem Zusammenschluss der westlichen Besatzungszonen, als die Zone bezeichnet.

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1949 wurde die innerdeutsche Demarkationslinie zur innerdeutschen Grenze. Sie verlief von der Ostseeküste bei Lübeck in Schleswig-Holstein bis zur Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland mit der Tschechoslowakei. Im Zonenrandgebiet lagen beispielsweise die Regionen Wendland und Harz in Niedersachsen, Eschwege und Rhön in Hessen und Unterfranken, Oberfranken um Coburg und Hof. Aber auch das östliche Oberfranken, die Oberpfalz sowie der Bayerische Wald waren wegen der Lage an der – ebenfalls die Wirtschaftsstruktur schwächenden – Grenze zur ČSSR einbezogen.

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