Öffentliches Gut

Güterarten nach Ausschließbarkeit und Rivalität
Rivalitätsgrad
= 0
Rivalitätsgrad
= 1
Exklusionsgrad
= 0
öffentliches Gut
(z. B. Deich)
Allmendegut
(z. B. überfüllte Innenstadtstraße)
Exklusionsgrad
= 1
Klubgut
(z. B. Pay-TV)
Privates Gut
(z. B. Speiseeis)

Öffentliche Güter sind in der Wirtschaftswissenschaft Güter, die vom Staat dem Gemeinwesen zur Nutzung angeboten werden. Gegensatz sind private Güter.

Richard Musgrave unterschied 1957 zwischen privaten Gütern (englisch private goods), öffentlichen Gütern (englisch social goods) und meritorischen Gütern (englisch merit goods), wobei die Bereitstellung öffentlicher Güter dem Staat obliegt. Öffentliche Güter können ein Grund von Marktversagen sein. Um dieses Problem zu lösen, kann der Staat selbst das öffentliche Gut zur Verfügung stellen oder Anreize für private Unternehmen schaffen, das Gut zu produzieren.

Öffentliche Güter sind eine Güterart im Hinblick auf die Kriterien Ausschließbarkeit Dritter und Rivalität im Konsum. Ob es sich um öffentliche oder private Güter handelt, hängt davon ab, ob beide Kriterien erfüllt sind oder nicht. Die Nutzung öffentlicher Güter kann nicht von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden, weil der Nutzungsausschluss Dritter nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durchsetzbar ist und/oder der Nutzen unabhängig ist von der Anzahl der Nutzer.

  1. Richard A. Musgrave, A Multiple Theory of Budget Determination, in: Finanzarchiv, Band 17, 1957, S. 333–343
  2. Robert S. Pindyck/Daniel L. Rubinfeld, Mikroökonomie, Pearson Deutschland, 2009, S. 794
  3. Michael Olsson/Dirk Piekenbrock, Gabler Lexikon Umwelt- und Wirtschaftspolitik, 1996, S. 208