Privates Gut
| Rivalitätsgrad = 0 |
Rivalitätsgrad = 1 | |
|---|---|---|
| Exklusionsgrad = 0 |
öffentliches Gut (z. B. Deich) |
Allmendegut (z. B. überfüllte Innenstadtstraße) |
| Exklusionsgrad = 1 |
Klubgut (z. B. Pay-TV) |
Privates Gut (z. B. Speiseeis) |
Private Güter (oder Individualgüter) sind in der Wirtschaftswissenschaft Güter, die von einem Wirtschaftssubjekt auf dem Gütermarkt nachgefragt werden können, wobei andere Wirtschaftssubjekte rechtlich oder faktisch von der Nutzung desselben Gutes ausgeschlossen werden. Gegensatz sind die Gemeingüter.
Richard Musgrave unterschied 1957 zwischen privaten Gütern (englisch private goods), öffentlichen Gütern (englisch social goods) und meritorischen Gütern (englisch merit goods), Private Güter sind eine Güterart im Hinblick auf die Kriterien Ausschließbarkeit Dritter und Rivalität im Konsum. Ob es sich um private oder öffentliche Güter handelt, hängt davon ab, ob beide Kriterien erfüllt sind oder nicht.
- ↑ Richard A. Musgrave: A Multiple Theory of Budget Determination, in: Finanzarchiv, Band 17, 1957, S. 333–343
- ↑ Michael Olsson/Dirk Piekenbrock, Gabler Lexikon Umwelt- und Wirtschaftspolitik, 1996, S. 184