Überfall (Nachbarrecht)
Überfall (auch: Separation) sind im Nachbarrecht die von einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Pflanze hinüber fallenden Früchte. Als fruchttragende Pflanzen kommen Bäume oder Sträucher in Betracht. Sie stehen auf und gehören zu einem Nachbargrundstück, so dass im Regelfall der Eigentümer des Nachbargrundstückes die Früchte ernten darf und ihr Eigentümer ist (oder Eigentum des Pächters). Das ergibt sich aus einzelnen Bestimmungen des BGB. Früchte einer Sache sind gemäß § 99 Abs. 1 BGB die Erzeugnisse der Sache (Obst) und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird. Erzeugnisse einer Sache gehören auch nach der Trennung dem Eigentümer der Sache (§ 953 BGB). Frucht ist dabei rechtlich nicht nur der Apfel des Baumes, sondern auch der Baum als Frucht des Bodens, wenngleich dies biologisch zweifelhaft ist.
Die Trennung der Frucht von der Pflanze geschieht durch Pflücken bei der Ernte oder auch durch Hinunterfallen oder Hinunterrollen reifer Früchte (Fallobst) auf das Nachbargrundstück.