Übergangsbeihilfe
Übergangsbeihilfe als Einmalzahlung ist in Deutschland neben den monatlich gewährten Übergangsgebührnissen die wesentliche Art der finanziellen Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit (§ 3 Abs. 4 Nr. 3 SVG). Sie stellt eine „Abfindung“ bzw. „Ausscheidergeld“ dar.