Übergangsgebührnisse
Übergangsgebührnisse sind in Deutschland als zeitlich befristete monatliche Zahlungen, neben der einmalig gewährten Übergangsbeihilfe, die wesentliche Art der finanziellen Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 SVG). Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt der ehemaligen Soldaten der Bundeswehr während der Übergangsphase in das zivile Erwerbsleben zu sichern.
- ↑ „Neues Recht“ – Berufsförderung für SaZ und BO41, deren Dienstverhältnis nach dem 25.07.2012 begründet wurde. (PDF) In: bundeswehr.de. Mai 2018 (S. 13).