Übergeordnetes Straßennetz von Berlin

Das übergeordnete Straßennetz von Berlin ist eine Kategorisierung der Straßen in Berlin. Die Maßnahmenhoheit im Hauptstraßennetz der Kategorien I bis IV liegt beim Land Berlin, analog zu Landesstraßen in anderen Bundesländern, während die Nebenstraßen von den Bezirken verwaltet werden.

Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung bündelt für das Land Berlin alle Zuständigkeiten, die den fließenden Verkehr auf dem Berliner Hauptstraßennetz regeln, zentral in Abteilung VI (Verkehrsmanagement). Sie hat zum 1. Januar 2020 die Aufgaben der vormaligen nachgeordneten Behörde Verkehrslenkung Berlin (VLB) sowie der obersten Straßenverkehrsbehörde übernommen. Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke sind unter anderem für den ruhenden Verkehr und für den Verkehr auf Nebenstraßen zuständig.

Die aktuellen Verkehrsinformationen werden gesteuert über die Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ), einem Bestandteil der SenMVKU. Betrieben wird die VIZ von der VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Siemens Mobility. Die Straßenbauplanung im übergeordneten Straßennetz folgt den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) und ist in dem eigenen Stadtentwicklungsplan StEP Verkehr festgehalten. Der aktuelle Stadtentwicklungsplan Verkehr liegt seit dem 29. März 2011 vor und betrifft den Bestand und die Planung des Straßennetzes bis 2025.

Die zugeordneten Straßen im übergeordneten Straßennetz Berlins stehen im von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herausgegebenen Geoportal Berlin bereit. Darin sind die Straßenstücke nicht zu übergeordneten Verkehrswegen mit eigener Nummerierung zusammengefasst, sondern verbleiben als etwa 40.000 Einzeldatensätze.

  1. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Zahlen und Fakten zum Verkehr – Mobilität der Stadt – Berliner Verkehr: Kfz-Verkehr: „Das Berliner Straßennetz hat eine Gesamtlänge von rund 5.400 km. Die Steuerung dieses sehr komplexen Systems bedarf einer sorgfältigen Planung, damit der für die Stadt notwendige Kfz-Verkehr möglichst störungsfrei, aber auch stadtverträglich abgewickelt werden kann. Straßenneubauten der letzten Jahre wurden begleitet von regulierenden Maßnahmen wie der Ausweisung von Tempo 30 nachts an ausgewählten Abschnitten der Hauptverkehrsstraßen und der Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt. In Berlin gibt es richtungsbezogen 164 km Hauptverkehrsstraßen, an denen aus Lärmschutzgründen nachts Tempo 30 gilt. Hinzu kommen weitere 372 km, an denen meist aus Sicherheitsgründen Tempo 30 tagsüber gilt. Damit sind 17 Prozent des Berliner Hauptstraßennetzes, zumindest zeitweise, auf 30 km/h begrenzt.“
  1. Verkehrsmodell