Überseeische Länder und Hoheitsgebiete

Die Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete oder Überseeischen Länder und Gebiete (kurz ÜLG; englisch Overseas countries and territories, kurz OCT; französisch Pays et territoires d’outre-mer, kurz PTOM) sind Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die gemäß dem 4. Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Art. 198 bis 204 AEUV) mit der Europäischen Union assoziiert sind.

Sie gehören, obwohl sie zum Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union gehören, nicht zum Gebiet der Europäischen Union, obwohl einzelne Aspekte des Europarechts auch dort anzuwenden sind. Insbesondere fallen gemäß Art. 200 AEUV bei der Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Zölle an, während bei der Einfuhr von Waren aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten in diese Gebiete Zölle in Sonderfällen erlaubt sind.

Die Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete sind in Anhang II des AEUV explizit aufgelistet. Derzeit gibt es dreizehn Überseeische Länder und Hoheitsgebiete, die zu den drei Mitgliedstaaten Dänemark, Frankreich und den Niederlanden gehören:

Mit Ausnahme der Französischen Süd- und Antarktisgebiete handelt es sich um bewohnte Gebiete, die unterschiedliche Grade an Selbstverwaltungsrechten, Autonomie oder Selbstbestimmungsrecht genießen.

Gemäß Artikel 355 Absatz 6 des EAUV kann der Europäische Rat auf Initiative des betroffenen Mitgliedstaates einen Beschluss zur Änderung des europarechtlichen Status eines der dänischen, französischen und niederländischen Gebiete fassen, die zu den in Anhang II des AEUV aufgezählten Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten oder den in Artikel 349 und 355 Absatz 1 des AEUV aufgezählten Gebieten in äußerster Randlage innerhalb des Gebietes der Europäischen Union gehören, und damit den europarechtlichen Status des betreffenden Gebietes ohne förmliche Vertragsrevision ändern. Von dieser Möglichkeit hat der Rat der EU zweimal in Bezug auf französische Gebiete Gebrauch gemacht. Saint-Barthélemy, das zuvor zu den Gebieten in äußerster Randlage innerhalb des Gebietes der Europäischen Union gehörte, wurde zum 1. Januar 2012 eines der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete. Mayotte, das zuvor zu den Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten gehört hatte, wurde hingegen mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zu einem Gebiet in äußerster Randlage innerhalb der Europäischen Union.

Seit 2003 existiert ein Zusammenschluss der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete als gemeinnützige Vereinigung nach belgischen Recht unter der Bezeichnung Overseas Countries and Territories Association (OCTA), der heute alle dreizehn derzeitigen Gebiete mit diesem Status angehören. Ihr Zweck besteht darin, die nachhaltige Entwicklung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete zu fördern und ihre Zusammenarbeit untereinander und mit der Europäischen Union zu verbessern.

  1. Der deutsche Sprachgebrauch in den offiziellen Rechtstexten der EU ist im Gegensatz zum englischen uneinheitlich. Während in Artikel 198 ff. und Artikel 355 AEUV sowie im Anhang II zum AEUV von "Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten" die Rede ist (siehe Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 202/01). Amtsblatt der Europäischen Union, 7.6.2016), heißt es im Beschluss (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands) (Amtsblatt der Europäischen Union, 7.10.2021) "Überseeische Länder und Gebiete".
  2. Katharina McLarren: From Colonialism to Climate Change. The EU and its Overseas Countries and Territories. In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr. 11, März 2021, S. 4042 (englisch).
  3. Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) | Access2Markets. Abgerufen am 5. Juni 2024.
  4. Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 202/01). Amtsblatt der Europäischen Union, 7.6.2016. Artikel 198–204 und Artikel 355 AEUV sowie Anhang II zum AEUV.
  5. Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 202/01). Amtsblatt der Europäischen Union, 7.6.2016. Artikel 349 und Artikel 355 AEUV sowie Anhang II zum AEUV.
  6. 2010/718/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union
  7. 2012/419/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union
  8. Overseas Countries and Territories Association – About OCTA