Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft

Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds)
Staatliche Ebene Bund
Stellung Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Gründung 1969
durch das Gesetz über die Einrichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
Hauptsitz Bonn, Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Peter Krebs (Vorsitzender des Vorstands)
Bedienstete 8
Haushaltsvolumen 125 Mio. Euro (2007)

Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (kurz: Absatzfonds) war 1969 als deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts nach Verabschiedung des Absatzfondsgesetzes gegründet worden, um über eine zentrale Absatzförderung die Wettbewerbsfähigkeit und die Erlössituation der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zu verbessern. Er unterstand der Aufsicht durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Anstalt wurde zum 31. Mai 2011 aufgelöst. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das entscheidende Teile der Regelungen zur Finanzierung des Absatzfonds als unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit als nichtig erkannt hatte (siehe auch Abschnitt Rechtsfragen).

  1. Absatzfonds Tätigkeitsbericht 2007 (Memento vom 5. Juli 2010 im Internet Archive) (PDF; 929 kB)
  2. § 1 Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft, Artikel 1 G. v. 25. Mai 2011 (BGBl. I S. 950)
  3. BVerfG, Urteil vom 3. Februar 2009, Az. 2 BvL 54/06, Volltext.