Assoziierungsabkommen EWG – Türkei
Das Assoziierungsabkommen EWG – Türkei vom 12. September 1963, auch genannt Ankara-Abkommen (türkisch Ankara Anlaşması), ist ein zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) geschlossenes Assoziierungsabkommen. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde am 12. September 1963 in Ankara unterzeichnet, trat am 1. Dezember 1964 in Kraft und wurde in nachfolgenden Jahren durch Protokolle und Beschlüsse ergänzt. Die aus dem Abkommen und den nachfolgenden Ergänzungen bzw. Beschlüssen folgenden unmittelbaren Rechte werden auch kurz als Assoziationsrecht bezeichnet.
- ↑ vgl. beispielhaft: Hofmann/Hoffmann, Handkommentar zum Ausländerrecht, Vorbemerkungen zum Assoziationsrecht EU-Türkei