Börsenmakler
Börsenmakler (auch Kursmakler; englisch broker) waren bis Juni 2002 Handelsmakler, die an deutschen Börsen gewerbsmäßig Börsengeschäfte zwischen Börsenhändlern oder Effektenhändlern vermittelten. Ihre Funktion haben seit Juli 2002 die Skontroführer übernommen.
Kursmakler vermittelten die Kauf- und Verkaufsorders der Börsenhändler und waren an der Kursnotierung beteiligt. Sie wurden von der Kursmaklerkammer bestellt und entlassen.
Seit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz vom Juli 2002 sind die Kursmakler rechtlich keine Makler mehr, sondern werden als Skontroführer bezeichnet. Lediglich ihre Berufsbezeichnung lautet zuweilen noch Börsen- oder Kursmakler, zumal sich Laien hierunter den Beruf eher vorstellen können. Deshalb wird die Bezeichnung Börsenmakler wegen der Geläufigkeit weiterhin beibehalten. Sie sind heute lediglich noch im Parketthandel erforderlich, weil an Computerbörsen die Geschäftsabschlüsse durch elektronisch gesteuerte Zusammenführung von Kauf- und Verkaufsorders zustande kommen.
Börsen sind in Deutschland Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 BörsG), so dass die Kursmakler entsprechend in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis zur Börse standen. Die Skontroführer sind dagegen Selbständige oder Angestellte eines Finanzdienstleisters.
- ↑ Kursmakler. In: Börsenlexikon. Börse Frankfurt, abgerufen am 15. Dezember 2024.
- ↑ Kursmaklerkammer. In: Börsenlexikon. Börse Frankfurt, abgerufen am 15. Dezember 2024.
- ↑ Alpmann Brockhaus, Fachlexikon Recht, 2005, S. 286