Bürgernähe

Als bürgernah wird eine Verwaltung bzw. eine Regierung bezeichnet, die sich an den Bedürfnissen und Problemen der Bürger orientiert und auf deren Interessen eingeht. Diese Ausrichtung kann sich auch auf politische Parteien, Initiativen oder Vereine beziehen. In den Organisationslehren für öffentliche Verwaltungen wie der Öffentlichen Reformverwaltung und dem Neuen Steuerungsmodell wird für den Begriff der „Bürgernähe“ auch „Kundenorientierung“ angewandt.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts liegt stets ein Spannungsverhältnis zwischen Verwaltungseffizienz und Bürgernähe vor. In seinem Urteil wird Bürgernähe als verbindlicher Grundsatz beschrieben (vgl. Subsidiarität).

  1. Duden online: Bürgernähe
  2. Kuno Schedler und Jürg Felix: Veränderung dank neuer Legitimation. (PDF, 81 kB) Kundenorientierung als Grundlage für eine neue Sinnhaftigkeit der Verwaltung. In: Forschungsplattform Alexandria. Universität St. Gallen, 2000, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. April 2014; abgerufen am 16. April 2014. in Christian Belz / Thomas Bieger (Hrsg.). Dienstleistungskompetenz und innovative Geschäftsmodelle, Thexis-Verlag, St. Gallen, März 2000, ISBN 3-908545-54-4, S. 124–142.
  3. Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 79, 127 – Rastede. Beschluß – 2 BvR 1619, 1628/83 – in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden der Gemeinde Rastede, vertreten durch den Gemeindedirektor, - 2 BvR 1619/83 – und der Stadt B..., vertreten durch den Stadtdirektor – 2 BvR 1628/83 – gegen § 1 Absätze 1 und 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abfallbeseitigungsgesetz vom 9. April 1973 (GVBl. S. 109). 23. November 1988, abgerufen am 23. Juni 2014.