Bankaval
Der Bankaval (auch das Bankaval) oder Avalkredit (von italienisch avallo, „Wechsel“, dieses von arabisch حوالة, DMG Ḥawāla = Hawala, „Mandat“, „Wechsel“) ist im Bankwesen die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Eventualverbindlichkeiten durch Kreditinstitute im Auftrag von Bankkunden im Rahmen des Kreditgeschäfts. Der Begriff Aval steht auch für die Unterzeichnung eines Wechsels durch eine zusätzliche Person, die damit als Wechselbürge ebenso haftet wie der Bezogene und der Aussteller des Wechsels.
Das Kreditgeschäft der Kreditinstitute besteht einerseits aus der Kreditgewährung durch Herausgabe von Darlehen und Krediten jeder Art, zu denen rechtlich auch Kontokorrent- oder Dispositionskredite gehören. Andererseits haften Kreditinstitute auch als Bürge oder Garant im Rahmen von Eventualverpflichtungen, übernehmen also das Haftungsrisiko für Verpflichtungen, die ihr Bankkunde gegenüber Dritten eingegangen ist. Hier stellen sie kein Geld zur Verfügung (so genannte „Geldleihe“), sondern haften als Bürge mit ihrer Kreditwürdigkeit (so genannte „Kreditleihe“).