Wechselbürgschaft

Die Wechselbürgschaft (auch Wechselaval) ist die Übernahme der wechselrechtlichen Haftung durch den Wechselbürgen für die Zahlung der Wechselsumme aus einem Wechsel, die zu einer Mithaftung des Wechselbürgen für einen anderen Wechselverpflichteten (Bezogener, Aussteller oder Indossant) führt.