Besoldungsordnung C

In der Besoldungsordnung C war von 1975 bis 2002 die Bundesbesoldungsordnung für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen (unter anderem Professoren). Sie wurde durch die Besoldungsordnung W abgelöst. Die Ämter gehörten zu den Laufbahnen des höheren Dienstes. Sie umfasste die Besoldungsgruppen C 1 bis C 4. Für den Bund galt die Bundesbesoldungsordnung C, für die Länder die jeweiligen Landesbesoldungsordnungen C. Die Landesbesoldungsordnungen galten nur ergänzend zur Bundesbesoldungsordnung da das Besoldungsrecht in dieser Zeit der konkurrierenden Gesetzgebung unterlag.

  1. Art. X, 2. BesVNG