Bestandzins

Als Bestandzins (auch: Bestandgeld) wird eine wiederkehrende, geldwerte Leistung verstanden, die aus einem Miet- oder Pachtvertrag zur Zahlung fällig wird. Diese geldwerte Leistung ist überwiegend in der Praxis eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung, kann aber auch eine einmalige Kapitalzuwendung sein oder die Erbringung von Natural- oder Arbeitsleistungen (z. B. bei einer Dienstwohnung). Diese Leistungen (der Bestandzins) sind im österreichischen ABGB in den Bestandsverträgen z. B. in den §§ 1090-1121 geregelt (siehe auch: Mietvertrag und Pachtvertrag).

  1. Johann Christoph Adelung: Bestand, der. In: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. 2. Auflage. Band 1: A–E. Breitkopf, Leipzig 1793, S. 922 (Digitalisat. zeno.org).