Bezirksamt (Berlin)
Das Bezirksamt (BA) ist neben der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemäß der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung auf der Ebene der zwölf Bezirke von Berlin. Alle zwölf Bezirksämter enthalten in ihren Namen den offiziellen Zusatz „von Berlin“, z. B. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin.
Die Stadt Berlin ist eine Einheitsgemeinde. Die Berliner Bezirke sind Selbstverwaltungseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit; deren Bezirksämter sind der untere Teil der zweistufigen öffentlichen Berliner Verwaltung, sie sind also untergeordnete Verwaltungsbehörden und kommunalpolitische Funktionseinheiten.