Bildrechte

Bildrechte sind die Urheberrechte des Lichtbildners an seinem Lichtbild oder Lichtbildwerk. Außerdem fallen hierunter das Persönlichkeitsrecht einer fotografierten Person, das Hausrecht beim Fotografieren auf fremden Grundstücken sowie gewerbliche Schutzrechte an einem fotografierten Gegenstand, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Fotografiererlaubnis erforderlich machen.

  1. Bildrechte Lexikon der Filmbegriffe, 28. Juli 2011.