Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Menschen mit einer Behinderung die Teilnahme am Ersten Arbeitsmarkt erleichtern soll. Sie richtet sich an Menschen, die einen Anspruch auf Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben. Das Budget für Arbeit wurde mit dem Bundesteilhabegesetz zum Jahresbeginn 2018 bundesweit eingeführt (§ 61 SGB IX) als eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 1, Kapitel 10 des SGB IX). Es gibt zwei Bestandteile: einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber einerseits und Aufwendungen zur Begleitung und Anleitung für den Beschäftigten andererseits.
- ↑ BAG UB - Informationen zum „Budget für Arbeit“. Abgerufen am 26. Oktober 2024.