Bundesbedarfsplangesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz über den Bundesbedarfsplan
Kurztitel: Bundesbedarfsplangesetz
Abkürzung: BBPlG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Energierecht
Fundstellennachweis: 752-9
Erlassen am: 23. Juli 2013
(BGBl. I S. 2543)
Inkrafttreten am: 27. Juli 2013
Letzte Änderung durch: Art. 1 vom 16. Juli 2024
(BGBl. I Nr. 239)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
20. Juli 2024
(Art. 1 vom 16. Juli 2024)
GESTA: E019
Weblink: Text BBPlG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über den Bundesbedarfsplan, kurz Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit 2013 den beschleunigten Ausbau von mehreren Höchstspannungsleitungen im Übertragungsnetz regelt. Es gibt die prinzipiellen technischen Ausführungsarten – Drehstrom oder Gleichstrom, Freileitung oder Erdkabel – der zu bauenden Leitungen, einige weitere Eigenheiten sowie Rahmenbedingungen vor. Der eigentliche Bundesbedarfsplan, eine Liste konkreter Leitungsbauvorhaben, ist als Anlage Bestandteil dieses Gesetzes.

Eine mit dem BBPlG vergleichbare Funktion hat das bereits 2009 verabschiedete Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), durch das ebenfalls bestimmte Leitungsbauvorhaben festgelegt wurden (anders als im BBPlG jedoch ausschließlich 380-kV-Drehstrom-Leitungen).