Energieleitungsausbaugesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen
Kurztitel: Energieleitungsausbaugesetz
Abkürzung: EnLAG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Energierecht
Fundstellennachweis: 752-7
Erlassen am: 21. August 2009
(BGBl. I S. 2870)
Inkrafttreten am: 26. August 2009
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 8. Mai 2024
(BGBl. I Nr. 151)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
16. Mai 2024
(Art. 4 G vom 8. Mai 2024)
GESTA: J033
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit 2009 den beschleunigten Ausbau von 22 (ursprünglich 24) 380-kV-Drehstrom-Höchstspannungs-Freileitungen im Übertragungsnetz regelt. Im Rahmen von sechs (ursprünglich vier) Pilotvorhaben ist der abschnittsweise Einsatz von Erdkabeln möglich. Der EnLAG-Bedarfsplan, eine Liste konkreter Leitungsbauvorhaben, ist als Anlage Bestandteil dieses Gesetzes.

Eine mit dem EnLAG vergleichbare Funktion hat das 2013 verabschiedete Bundesbedarfsplangesetz, das weitere Leitungsbauvorhaben umfasst.