Bundestag (Österreich)
Der Bundestag war ein unter dem austrofaschistischen System des Ständestaates eingerichtetes Gesetzgebungsorgan in Österreich. Im autoritären System des Dollfuß-Regimes, das zuvor den Nationalrat und den Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet hatte, diente der Bundestag praktisch ausschließlich zur formalen Bestätigung der Gesetzesvorlagen der Bundesregierung. Er wurde durch die oktroyierte Maiverfassung von 1934 eingerichtet und entsprach keinem Parlament im demokratischen Sinne. Sein Ende kam mit dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich am 12. März 1938.