Codex Iustinianus

Der Codex Iustinianus (Schreibweise auch: Codex Justinianus, abgekürzt: CJ)) ist einer von vier Teilen des römisch-rechtlichen Corpus iuris.

Am 13. Februar 528 gab Kaiser Justinian mit der Constitutio de novo codice componendo (auch Constitutio Haec) den Codex als erstes der vier Werke in Auftrag. Justinian ließ alle noch geltenden Gesetze und Anordnungen (Reskripte) zusammensammeln, die seit der Regierung Hadrians (117 bis 138) erlassen worden waren. Er plante eine umfassende Kompilation des Kirchenrechts, des Strafrechts, des Staatsrechts und besonders des materiellen Privatrechts, soweit es den Anforderungen der spätantiken Gesellschaft noch gerecht wurde. Als Vorlagen dienten auch verschiedene private und öffentliche Rechtssammlungen. Die Gesetzesautoren erhielten recht freie Hand bei der Gestaltung der Umsetzung. Sie wählten aus einer enormen Menge an Rechtstexten die erhaltenswerten aus, eliminierten dabei zahlreiche Redundanzen und griffen beim Zusammenfügen auch interpolatorisch ein. Das aktualisierte Recht fand sich danach in verkürzter Form wieder.

Die Rechtstexte des Codex dienten zudem dem Rechtsunterricht. Insbesondere in den Rechtsschulen von Beirut und Konstantinopel wurde das Werk prominent verbreitet. Im Rahmen eines zumindest fünf Jahre umfassenden Studienprogramms wurde es – neben dem abschließenden Digestenstudium – in den letzten zwei Jahren des Studiums gelehrt.

  1. Detlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260–640 n. Chr.) (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 8). Duncker & Humblot, Berlin 1987, Abkürzungsverzeichnis, S. 12.