Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr

Die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr wurde mit Anordnung vom 25. Mai 1956 (BGBl. S. 447) die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders von Bundespräsident Theodor Heuss bestimmt.