Diplomlehrer
Diplomlehrer (Dipl.-Lehrer) war in der DDR eine Berufsbezeichnung und ein akademischer Grad für Absolventen des Diplomlehrerstudiums an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen. Das Hochschulstudium als Diplomlehrer konnte auch im Fernstudium erworben werden.
Mit dem Hochschulabschluss und der Erlangung des akademischen Grades Diplomlehrer nach vierjährigem (acht Semester, Regelfall) bzw. fünfjährigem (zehn Semester) Studium erwarb der Absolvent in der Regel die Lehrbefähigung zur Erteilung des Fachunterrichts in zwei Fächern bis zur Klasse 12 (Abitur). Darüber hinaus erwarben Diplomlehrer mit diesem Abschluss in der universitären Ausbildung auch die Lehrbefähigung bis zum Vordiplom (Grundstudium bis zum vierten Semester an einer Hochschule oder Universität).
- ↑ Verordnung über die akademischen Grade der DDR vom 6. November 1968 auf Dokumentarchiv.DE
- ↑ Klaus-Dieter Stamm: Stichworte von A bis Z zu Bildung, Jugend und Gesellschaft in der DDR. E-Book Books on Demond GmbH, Norderstedt 2010, ISBN 978-3-7322-0604-9.