Dubliner Übereinkommen
Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bestimmt, welcher Staat für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags zuständig ist. Formal ist das Übereinkommen weiterhin gültig, wird jedoch faktisch nicht mehr angewendet. Es wurde im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zuerst durch die Dublin-II-Verordnung und dann durch die Dublin-III-Verordnung ersetzt.