Ehrenbürger

Ehrenbürger sind natürliche Personen, die einer Körperschaft angehören, ohne die mitgliedschaftlichen Rechte ausüben zu können, insbesondere das Wahlrecht.

Die Ehrenbürgerschaft kann verliehen werden von Staaten, Staatenverbünden, Universitäten sowie oft auch von Städten und Gemeinden. Sie würdigt besondere Verdienste der geehrten Person um die auszeichnende Körperschaft.