Einkommensmillionär
Als Einkommensmillionär bezeichnet man eine natürliche Person (Steuerpflichtiger), die in einem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) Einkünfte oder Einkommen von einer Million Euro (bzw. einer anderen Devise) oder mehr erzielt hat. Vom Einkommensmillionär zu unterscheiden ist der Vermögensmillionär.