Einmalvalutierungserklärung
Die Einmalvalutierungserklärung ist im Grundbuchrecht bei Grundschulden und Sicherungsgrundschulden die schuldrechtliche Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige/gleichrangige Grundschuld nur als Kreditsicherheit eines bestimmten Darlehens genutzt wird und eine Revalutierung von frei gewordenen Grundschuldteilen nicht ohne vorherige Zustimmung des nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubigers erfolgen darf.